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Kundenmagazin 2020/07

So sichern Sie elementare Grundfähigkeiten ab

Kundenmagazin | Juli 2020


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Andreas Schricker
Maklerbüro Schricker

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Grundfähigkeitsabsicherung

Was uns kostbar erscheint und am Herzen liegt, schützen wir ohne Kompromisse. Der Hightech-Kindersitz mit Sicherheitszertifikat für den Nachwuchs, der Premiumschutz fürs Eigenheim oder die Vollkasko für den Neuwagen. Die Notwendigkeit eines Versicherungsschutzes wird für diese Alltagsdinge selten in Frage gestellt. Zu hoch sind ihr Stellenwert und ihre Bedeutung. Bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft hinkt der Versicherungsschutz dem hohen Risiko oftmals hinterher.

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Dabei muss jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vorzeitig aufgeben. Bei fehlender Absicherung drohen Einkommenseinbußen, die den Lebensstandard nachhaltig gefährden.

Doch nicht die scheinbare Sorglosigkeit der Menschen ist für das schlechte Verhältnis zwischen Risiko und tatsächlicher Absicherung allein verantwortlich. Vorerkrankungen oder spezifische Berufsrisiken verhindern den Schutz über eine Berufsunfähigkeit durch Ablehnung des Antrages oder hohe Aufschläge, die nicht ins Haushaltsbudget passen. Folglich wenden sich viele Verbraucher dem Thema gänzlich ab und hoffen, nie von Berufsunfähigkeit betroffen zu sein.

Grundfähigkeitsversicherung als BU-Alternative

Dabei hat sich mittlerweile eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeit etabliert, die Grundfähigkeitsversicherung. Sie leistet eine monatliche Rente, sobald der Versicherte eine elementare Grundfähigkeit für mindestens sechs Monate verliert bzw nicht mehr im Stande ist, diese auszuführen. Dazu zählen beispielsweise Treppensteigen, Schnürsenkel binden oder eine dauerhafte Einschränkung der Sinne wie Hören, Sprechen oder Sehen.

Die wichtigsten Grundfähigkeiten

Die wichtigsten Grundfähigkeiten

 
Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Verlust durch eine Krankheit oder einen Unfall ausgelöst wurde. Wird die Auswirkung ärztlich diagnostiziert, bekommt der Versicherte eine monatliche Rente ausgezahlt. Ebenso kann er weiterhin arbeiten gehen, sollte es seine Einschränkung zulassen. Die Grundfähigkeitsrente wird weitergezahlt.


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